Der Bayerische Verdienstorden ist nach dem Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst der zweithöchste Orden des Freistaates Bayern.
Geschichte
Der Bayerische Verdienstorden wurde per Gesetz am 11. Juni 1957 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ gestiftet.
Er sieht sich in der Tradition des Ordens vom Pfälzer Löwen, dem ersten bayerischen Verdienstorden, und dessen Nachfolger, dem Verdienstorden der Bayerischen Krone.
Rechte der Ordensträger
Ordensträger dürfen lebenslang zusammen mit einer Begleitperson unentgeltlich alle Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der staatlichen Museen, Sammlungen und Sonderausstellungen nutzen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind. Auch die kostenlose Nutzung der Bayerischen Schifffahrt auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee ist darin enthalten.
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