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LS (lain@lain.com)'s status on Thursday, 14-Mar-2024 01:58:44 JST LS > „Nach der Feststellung, daß nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“, hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt“, so Polizeisprecher Opitz, „um letztlich auch aufzuzeigen, daß es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt“.
Das kälteste aller kalten Ungeheuer.