Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) (nichtamtlich auch Selbstbestimmungsgesetz) soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen in Deutschland erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen.
Seit Mai 2023 lag ein Referentenentwurf des Gesetzes vor, der nach Detailänderungen am 23. August als Regierungsentwurf beschlossen und nach weiteren Änderungen am 12. April 2024 vom Bundestag und am 17. Mai 2024 vom Bundesrat angenommen wurde. Das Gesetz wurde am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Änderung von Geschlecht und Vornamen kann ab dem 1. August 2024 angemeldet und nach frühestens drei Monaten tatsächlich erklärt werden.
Medizinische Maßnahmen werden durch das SBGG nicht geregelt.
Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November 2024 tritt das Transsexuellengesetz außer Kraft, das für die Änderung des Geschlechtseintrags und Namens ein aufwendiges Gutachterverfahren und die gerichtliche Anerkennung der Änderungen vorschreibt.
Details
Das SBGG vereinheitlicht die Regelungen…